Die Rechtsgrundlagen !!
Für den
Grundofen-Selbstbau
Das Recht zum ... Selbermachen!
Mit dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz ist die
Unverletzlichkeit der Wohnung quasi aufgehoben!
Der Schornsteinfeger hat aber nur Zugang zu unseren Wohnungen
in ganz, ganz engen Grenzen ... nämlich:
1. Bei Aufforderung, die Feuerstättenschau durchzuführen !!!
Energieberatung oder Produktberatung, das ist seine
!!!! Privatsache !!!!
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Schornsteinfegerhandwerksgesetz
(SchfHwG)
Der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) ist
!!! ausschließlich !!!
Für den Brandschutz und den Betriebsschutz zuständig !!!!!
Er beurteilt mitnichten die Bautechnik !!!
Er beurteilt ausschließlich Brandschutz/Betriebsschutz !!!
Feuerungsverordnung
(FeuVO)
Der Brand- und der Betriebsschutz ergeben sich
ausschließlich !!! aus dieser Vorschrift !!!
Kehr- und Überprüfungsordnung
(KÜO)
Der Zugteil des Grundofens ( Heizgaswege ) ist
von der Kehr- und Überprüfungspflicht des Kaminfegers
ausgenommen!!!
BundesImmissionsschutzverordnung
(BImSchVO)
Besonders für die Hauswirtschaftsöfen sehr, sehr interessant.
Vorschriften/Bestimmungen werden in den Seminaren ... erörtert
Diese obigen Bestimmungen stehen dem Selbstbau nicht im Wege!!!
Selbstbau ist völlig normal und legal!
(Beispiele: Dachstühle, Heizungen, Öfen, Haushüllen, Innenausbauten, etc. ... etc.)
Sollte ein "Feger" vom Selbstbauer einen Ofen-Bauplan fordern,
so sollte ihm dieser ..."einen Vogel zeigen" !!
Der Feger ist kein "Freigeist" !!! Die Bezirksschornsteinfeger haben einen "Doppelstatus" |
Der Selbstbau ... mit Initiative und Kreativität